Einstufung von Haustieren als „fühlende Wesen“

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Mit dem neuen, kürzlich vom Kongress verabschiedeten Tierschutzgesetz und der Einstufung von Haustieren als „fühlende Wesen“ beginnt eine neue Ära im Kampf gegen die Straflosigkeit von Tierquälern, mit Rechten für die Tiere und einer Reihe von Pflichten für ihre Besitzer sowie härteren Strafen.

Laut der Ministerin für soziale Rechte, Ione Belarra, der treibenden Kraft hinter diesem Gesetz, wird die Misshandlung von Tieren von nun an ein Ende haben, und zwar mit einer Gesetzgebung, die zusammen mit der Reform des Strafgesetzbuches über die Misshandlung von Tieren und ihren Schutz als „fühlende Wesen“ „die erste Welle der Tierrechte in Spanien“ einleiten wird.

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Einstufung von Haustieren als "fühlende Wesen"
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Dies sind einige der wichtigsten Punkte des neuen Tierschutzgesetzes:

– Auf welche Tiere zielt es ab? Heimtiere und Wildtiere in Gefangenschaft. In Spanien lebt einer von drei Haushalten mit mindestens einem Haustier.

– Was ist unter Tierrechten zu verstehen? Ihr Recht auf gute Behandlung, Respekt und Schutz, das sich aus ihrer Natur als empfindungsfähige Wesen ergibt, zusammen mit den Verpflichtungen, die das Rechtssystem den Menschen auferlegt, insbesondere denjenigen, die mit ihnen in Kontakt oder Beziehung stehen, um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten.

– Fallen alle Haustiere unter das Gesetz? Nein. Ausgenommen sind Jagdhunde, Hunde, die für berufliche Tätigkeiten wie Rettung oder Strafverfolgung eingesetzt werden, sowie Tiere, die u.a. im Stierkampf oder in der Produktion eingesetzt werden.

– Was ist das Hauptziel? Das Wohlergehen der Tiere und der Schutz ihrer Würde und ihrer Fähigkeit, Gefühle zu empfinden, sollen durch die Entwicklung von Rechtsmechanismen für die große Zahl ausgesetzter Tiere gewährleistet werden, indem ein gemeinsamer Rechtsrahmen für ganz Spanien geschaffen wird.

– Wann wird das neue Gesetz in Kraft treten? Sechs Monate nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE).

– Was wird für die Hundehaltung verlangt? Ein zeitlich unbegrenzt gültiger, kostenloser Ausbildungskurs für Hundehalter, dessen Inhalt per Verordnung festgelegt wird. Hundehalter müssen zusammen mit ihren Hunden einen Test ablegen, um ihre Fähigkeit, sich im sozialen Umfeld zurechtzufinden, zu prüfen.

– Welche weiteren Anforderungen sind zu erfüllen? Während der gesamten Lebensdauer des Tieres muss der Halter eine Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten abschließen und aufrechterhalten, in die auch die für das Tier verantwortlichen Personen einbezogen sind.

– Welche Pflichten haben die Tierhalter? Um ihre Haustiere in die Familie zu integrieren und eine unkontrollierte Vermehrung zu vermeiden, darf die Zucht nur von Personen betrieben werden, die dafür verantwortlich sind und als solche im entsprechenden Register eingetragen sind. Der Besitzer muss die für jede Haustierart vorgeschriebene Schulung in verantwortungsvoller Tierhaltung absolvieren.

Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, und alle Katzen müssen vor Erreichen des sechsten Lebensmonats chirurgisch sterilisiert werden, es sei denn, sie sind im Kennzeichnungsregister als Züchter und im Namen eines im Register der Heimtierzüchter eingetragenen Züchters registriert.

– Die Verbote? Die Verwendung der unter dieses Gesetz fallenden Tiere zu Kampfzwecken oder ihre Ausbildung zu diesem Zweck; die Haltung von Hunden und Katzen auf Terrassen, Balkonen, Dächern, in Abstellräumen, Kellern, Höfen oder Fahrzeugen; das unbeaufsichtigte Zurücklassen von Heimtieren an mehr als drei aufeinander folgenden Tagen und bei Hunden an höchstens vierundzwanzig Stunden.

Die gewerbsmäßige Zucht von Heimtieren jeglicher Art oder jede Art der Zucht von Tieren, deren individuelle Kennzeichnung nach den geltenden Vorschriften vorgeschrieben ist, durch Züchter, die nicht im Register der Heimtierzüchter eingetragen sind, ist verboten. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen weder in Zoohandlungen verkauft noch zu kommerziellen Zwecken öffentlich ausgestellt werden, was als schwerwiegender Verstoß gewertet wird. Diese Tiere dürfen nur von registrierten Züchtern vermarktet werden.

– Wie hoch sind die Strafen? Die Spanne der zu zahlenden Beträge reicht je nach Verstoß von 500 bis 200.000 Euro. Geringfügige Verstöße werden mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld von 500 bis 10.000 Euro geahndet, schwere Verstöße mit 10.001 bis 50.000 Euro und sehr schwere Verstöße mit 50.001 bis 200.000 Euro.

Als schwerwiegend gelten unter anderem die Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflicht des Tieres, die Anwendung aggressiver oder gewalttätiger Erziehungsmethoden, die Verabreichung von Substanzen, die dem Tier schaden, es sei denn, sie werden von Tierärzten verschrieben und dienen therapeutischen Zwecken, sowie Verstümmelungen oder unerlaubte Veränderungen am Körper des Tieres.

Quelle: Agenturen